Kirchenvorstand — Aufgabe und Verantwortung
Aufgabe. In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern.
Verantwortung. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.
Kirchenvorstand St. Laurentius — Mitglieder
Dirk Beinrucker, Elisabeth Diemel, Friedhelm Diemel jr., Andrea Jonas, Michael Kersting, Ulrich Lohmann, Sabine Mentzik, Bernd Mönkebüscher (Vorsitzender), Martin Schüttemeier, Sebastian Theda, Rolf Wiesendahl
Kirchenvorstand St. Peter und Paul — Mitglieder
Adam Gerlich, Sylvia Goniwiecha, Ralf Lindermann, Bernd Mönkebüscher (Vorsitzender), Willi Nasse, Dr. Georg Tschesche, Thomas Pieper, Marion Roland, Günter Rosenhövel, Jürgen Voß, Rainer Zubel