Segen für geschie­den wie­der ver­hei­ra­te­te und gleich­ge­schlecht­li­che Paare

Men­schen, die nach einer kirch­li­chen Ehe­schlie­ßung noch ein­mal gehei­ra­tet haben, eben­so wie Men­schen, die in einer gleich­ge­schlecht­li­chen Part­ner­schaft mit­ein­an­der leben, sind laut eines Beschlus­ses des Syn­oda­len Weges vom März 2023 dazu ein­ge­la­den, ihre Lie­be seg­nen zu lassen.

„Wo Men­schen in Lie­be zuein­an­der ste­hen, ist Gott anwe­send. […] Die Kir­che wird durch die Lie­be die­ser Paa­re beschenkt. Eine sol­che gegen­sei­ti­ge Lie­be ruft nach Segen“, heißt es in dem Beschluss­text des „Syn­oda­len Wegs“.

Wir laden wie­der­ver­hei­ra­te­te und gleich­ge­schlecht­li­che Paa­re ein, ihre Ehe in der Kir­che in einem (eige­nen) Got­tes­dienst fei­er­lich seg­nen zu lassen.

Bei Fra­gen wen­den Sie sich gern an das Pas­to­ral­ver­bunds­bü­ro oder an eine der auf­ge­führ­ten Seel­sor­gen­den des Pastoralteams: